Allgemeine Informationen zur Ortsplanung
Aktueller Stand
Teiländerungen Ortsplanung Niederschongau/Vorderdorf und Oberschongau Parzelle 515 sowie Änderung des Bebauungsplans Rüdikon
Öffentliche Auflage vom 20. Oktober bis und mit 18. November 2025
Die Gesamtrevision Ortsplanung wurde an der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2023 insgesamt angenommen. Die vom Gemeinderat beantragten Abweisungen von zwei Einsprachen lehnte die Stimmbevölkerung ab.
Für die notwendige Teiländerung Niederschongau/Vorderdorf wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Grundeigentümern, der Landwirtschaft, der Ortsplanungskommission sowie des Gemeinderates gebildet. In mehreren Besprechungen mit dem Kanton, der Arbeitsgruppe und der Ortsplanungskommission wurden die Unterlagen überarbeitet und eine Lösung erarbeitet, die eine breite Zustimmung erhält.
Die notwendige Teiländerung Oberschongau Parzelle 515 wurde parallel erarbeitet.
Infolge der Gesamtrevision der Ortsplanung sind auch die Bestimmungen und der Situationsplan des Bebauungsplans Rüdikon an die aktualisierten übergeordneten raumplanerischen Gesetzgebungen anzupassen. Die ersten Rückmeldungen aus der Vorprüfung zeigten auf, dass die ortsbauliche Analyse vertieft, der Planungsbericht überarbeitet und weitere Themen berücksichtigt werden mussten.
Kantonale Vorprüfung / Mitwirkungsverfahren
Im Rahmen der Mitwirkung sind für die Teilrevision Niederschongau/Vorderdorf zwei Schreiben und für den Bebauungsplan Rüdikon sieben Schreiben eingegangen.
Der Kanton beurteilte in seiner Vorprüfung die vorliegenden Teilrevisionen sowie den Bebauungsplan Rüdikon für die weitere Bearbeitung positiv.
Die Eingaben aus den Mitwirkungsverfahren sowie die Ergebnisse aus den kantonalen Vorprüfungen wurden so weit wie möglich in den Unterlagen zu Handen der öffentlichen Auflage berücksichtigt. Der Gemeinderat hat zu den Eingaben aus den Mitwirkungsverfahren gegenüber den Mitwirkenden Stellung genommen.
Revision Ortsplanung Schongau
Öffentliche Auflage vom 20.10.2025 bis 18.11.2025
Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 61 und 69 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Teiländerungen Niederschongau/Vorderdorf und Oberschongau Parzelle 515 sowie die Änderung des Bebauungsplans Rüdikon während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Auflage- und Einspracheverfahren
Einsprachen sind während der Auflagefrist bis spätestens am 18. November 2025 (Poststempel) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Schongau, «Ortsplanung», Schulweg 2, 6288 Schongau, zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 PBG.
Sprechstunden
Während der öffentlichen Auflage bieten wir Ihnen an folgenden Tagen gegen Voranmeldung in der Gemeindeverwaltung Schongau persönliche Sprechstunden an:
- Dienstag, 28. Oktober 2025, von 18.00 bis 20.00 Uhr
- Mittwoch, 5. November 2025, von 18.00 bis 21.00 Uhr
Anmeldungen mit Angaben zu den konkreten Fragen nehmen wir gerne telefonisch unter 058 670 62 88 oder per Mail an info@schongau.ch entgegen.
Teiländerung Ortsplanung Niederschongau-Vorderdorf

Planungsinstrumente:
Weitere orientierende Unterlagen:
Teiländerung Ortsplanung Oberschongau Parzelle 515

Planungsinstrumente:
Weitere orientierende Unterlagen:
Änderung Bebauungsplan Rüdikon

Planungsinstrumente:
Weitere orientierende Unterlagen:
Ortsplanungskommission
Die Ortsplanungskommission setzt sich aus total 6 Mitgliedern zusammen, davon 2 aus dem Gemeinderat.
Name | Funktion |
Bütler Adrian | Präsident Ortsplanungskommission |
Priska Roth | Stv. Präsident Ortsplanungskommission |
Marie-Theres Furrer | Mitglied |
Roland Kretz | Mitglied |
Thomas Laubacher | Mitglied |
Fredy Stutz | Mitglied |
Metron Raumentwicklung
Metron ist ein unabhängiges Dienstleistungsunternehmen für die Fachbereiche Architektur, Raumentwicklung, Verkehr, Landschaft und Umwelt. Metron entstand 1965 aus der Überzeugung, dass ganzheitliche Lösungsansätze eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit bedingen. Heute vereinigt Metron rund 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 30 Berufen.
Beratung, Forschung, Planung und Realisierung gehören zu unserem Tätigkeitsgebiet. In der Auseinandersetzung mit neuen Aufgaben und Themen, aber auch in der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte, setzen wir uns dafür ein, dass die Prinzipien der Nachhaltigkeit konsequent angewendet werden.
Weitere Informationen
Name | Funktion |
Barbara Gloor | Geschäftsleitung/Raumplanung |
Tobias Sonderegger | Raumentwicklung |
Ines Schmid | Raumentwicklung und Landschaftsarchitektur |