Abstimmung an der Urne


Für die Stimmabgabe auf dem Urnenbüro ist der Stimmrechtsausweis mitzubringen!

Urnenbüro
Schulhaus Mettmenschongau
Abstimmungs-/Wahlsonntag, 10.00 - 10.30 Uhr

Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Luzern finden Sie unter
www.lu.chund jene des Bundes unter www.admin.ch.

Bedingungen / Voraussetzungen
Jede stimmfähige Person ab dem 18. Altersjahr, die mindestens fünf Tage vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Schongau begründet hat, ist stimmberechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindekanzlei verlangt werden (persönliche Vorsprache).

Brieflich abstimmen


Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

1. Legen Sie den/die von Hand ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert. Bei Wahlen kann auch ein vorgedruckter Wahlzettel verwendet werden.

2. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich auf der Vorderseite.

3. Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert zusammen mit dem Stimmausrechtsausweis in das Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungs-/Wahlmaterial erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass im Fenster die vorgedruckte Adresse der Gemeindekanzlei erscheint.

4. Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindekanzlei kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben oder bis spätestens 10.30 Uhr des Abstimmungs-/Wahlsonntags in den speziellen Briefkasten bei der Gemeindekanzlei eingeworfen oder dem Urnenbüro abgegeben werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- die Stimmabgabe verspätet eintrifft