Die Einwohnerkontrolle ist ein zentraler Teil der Gemeindeverwaltung und erfüllt wesentliche Bereiche im Dienstleistungs- und Informationssektor.

Zu den täglichen Arbeiten gehören An- und Abmeldungen und das Führen des Einwohner- und Stimmregisters. Wir stellen ausserdem Wohnsitzbescheinigungen, Ausweise für Wochenaufenthalter (Heimatausweis / Interimsausweis) und weitere Bescheinigungen aus.

eUmzug:
Sie können Ihren Umzug online melden. Das heisst, wenn Sie innerhalb der Gemeinde Schongau umziehen oder in eine andere Gemeinde wegziehen, können Sie das über folgenden Link abwickeln:

Drittmeldepflicht

Im Kanton Luzern ist die Drittmeldepflicht mit § 17 im Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.
Die Meldungen können unter dem Link erfasst werden. Das Portal dient dazu, Aus- und Einzüge von Mieter und Mieterinnnen durch die Liegenschaftsverwaltungen der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.

Radio- und Fernsehabgabe

Seit 1. Januar 2019 zahlen alle Haushalte die Radio- und Fernsehabgabe, egal ob sie ein Empfangsgerät haben oder nicht. Die SERAFE AG erhebt diese Abgabe. Dafür braucht sie Daten, die von allen Einwohnergemeinden geliefert werden. Das Vorgehen ist heute völlig anders als unter dem alten System, wo die Billag AG die Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren an bei ihr angemeldeten Personen verschickt hatte.

Die Haushaltabgabe beträgt Fr. 335.-- pro Jahr.


Regionales Zivilstandsamt

Dem Regionalen Zivilstandsamt in Hochdorf sind die Gemeinden Aesch, Ballwil, Ermensee, Eschenbach, Hitzkirch, Hochdorf, Hohenrain, Inwil, Römerswil und Schongau angeschlossen.

Kontaktmöglichkeiten:

Regionales Zivilstandsamt
Gemeindeverwaltung Hochdorf
Hauptstrasse 3
6280 Hochdorf

Tel. 041 914 17 25

Bitte beachten Sie:
Heimatscheine, Personenstandsausweise, Familienausweise und Ausweise über den registrierten Familienstand bzw. Familienscheine sind immer beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu bestellen.

Geburtsurkunden, Ehescheine und Todesurkunden sind beim Zivilstandsamt des Ereignisortes (Geburtsort, Eheschliessungsort, Todesort) zu bestellen.

Hier können Sie das zuständige Zivilstandsamt ermitteln:


AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die Gemeindestelle der WAS - Ausgleichkasse Luzern. Sie ist unter anderem zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse. Weitere Informationen und sämtliche Formulare erhalten Sie bei der WAS - wira Luzern.

Wichtige Links:


Arbeitsamt

Im Sinne der Kundenfreundlichkeit sowie der Digitalisierung haben die RAV im Kanton Luzern den Prozess zur Anmeldung Arbeitsvermittlung angepasst.

Ab sofort ist die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung nur noch online möglich.
Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Seiten zur Verfügung:
www.arbeit.swiss
www.was-luzern.ch 

In Ausnahmefällen ist eine persönliche Anmeldung noch möglich.
Stellensuchende der Gemeinde Schongau melden sich beim RAV Emmen:

RAV Emmen
Gerliswilstrasse 17
Postfach
6021 Emmenbrücke 1
Tel. 041 209 10 90

Wichtige Links: